Social Media: Bundesregierung beschließt Regeln zum Jugendschutz
Beschluss der Bundesregierung | Das Bundeskabinett hat ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfamilienministerium verabschiedet, das striktere Regeln für Kinder und Jugendliche auf Social-Media-Plattformen vorsieht. | Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick | Altersgrenze unter 13 Jahren: Die Nutzung von Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram soll für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich verboten werden. Einzige Ausnahme sind nachweislich kindgerechte Angebote. | Übergangsregelung bis zur EU-weiten Lösung: Da der geplante EU („EU Kids Act“) noch Zeit benötigt, führt Deutschland vorab eine nationale Regelung ein. | Regeln für 13- bis 18-Jährige: Für Jugendliche ab 13 Jahren sind gestaffelte Einschränkungen geplant (ähnlich den von der EU angedachten parental-supervised „Mini-Konten“ mit begrenzten Funktionen und max. 1 Stunde täglicher Nutzungszeit). | Verantwortung der Plattformen & Eltern: Plattformbetreiber sowie Eltern sollen rechtlich stärker in die Pflicht genommen werden, um die Mediennutzung von Kindern zu beaufsichtigen. | Infokampagnen & Bildungsangebote: Noch vor Ende 2026 startet eine Aufklärungskampagne für Kita-Eltern. Für Grundschüler ist zudem ein Schulungsangebot namens „KI-Seepferdchen“ geplant, das den reflektierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz vermitteln soll.



